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AGBs und Teilnahmebedingunen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jugendreferate Allgäu-Oberschwaben (haftungsbeschränkt), Eisenbahnstraße 25, 88212 Ravensburg, (nachfolgend auch Anbieter:in und oder Veranstalter:in) regeln sowohl den Erwerb von Tickets für das Propellerfestival 2024 (Teil A) als auch die Bedingungen, die für diese Veranstaltung (haftungsbeschränkt) (Teil B). Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu dieser Veranstaltung akzeptiert der/die Teilnehmer:in -nachfolgend auch Käufer:in und oder Besucher:in genannt- die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen- im Folgenden „AGB“ genannt. Zudem muss die Datenschutzerklärung beachtet werden.

Im Folgenden wird zur Bezeichnung von Kunden, Besuchern, Teilnehmern, Veranstaltern und anderen Personen aus Gründen der besseren Lesbarkeit grundsätzlich die weibliche Form („Käuferin“, „Besucherin“, „Veranstalterin“, „Teilnehmerin“ etc.) verwendet. Diese Bezeichnungen sowie ggf. in der männlichen Form gehaltene Personenbezeichnungen beziehen sich jeweils auf Personen allen Geschlechts.

TEIL A Tickets

1 Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Anbieterin (Katholische Jugendreferate Allgäu-Oberschwaben) über die Internetseite www.propellerfestival.de geschlossen werden. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

2 Vertragsparteien, Einbeziehung von AGB der Veranstalterin

a. Durch den Kauf eines Tickets oder der Registrierung für eine Veranstaltung auf den Websites der Anbieterin, entsteht zwischen der jeweiligen Teilnehmerin und der jeweiligen Veranstalterin ein Kaufvertrag hinsichtlich des Besuchs der Veranstaltung. Auftrag und Abwicklung des Ticketverkaufs erfolgt über die Anbieterin.

b. Für die Durchführung der von der Anbieterin angebotenen Veranstaltung gelten möglicherweise zusätzliche AGB der jeweiligen Veranstalterin. Die Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, dass sie sich vor dem Kauf des Tickets über eventuell existierende AGB der Veranstalterin informiert.

c. Die Teilnehmerin sichert zu, dass sie zum Zeitpunkt der Registrierung das 16. Lebensjahr vollendet hat.

3 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

a. Die Informationen über die jeweilige Veranstaltung, die Anzahl der verfügbaren Tickets, der Ticketpreis, sowie die verfügbaren Zahlungsmethoden richten sich ausschließlich nach den Einstellungen, die die Katholischen Jugendreferate Allgäu-Oberschwaben (haftungsbeschränkt) bei der Erstellung des Angebots für die Veranstaltung auf der Anbieter-Website gemacht hat.

b. Die Veranstalterin gibt mit den in Ziffer a. gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Teilnehmerin nimmt ihr Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem sie in der jeweiligen Bestellmaske auf den Button „Anmelden“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch die Teilnehmerin setzt voraus, dass die Teilnehmerin in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB, sowie die Datenschutzerklärung akzeptiert hat.

Unverzüglich nach Vertragsschluss erhält die Teilnehmerin eine Bestätigungs-E-Mail über den Abschluss des Kaufvertrages. Die Teilnehmerin ist verpflichtet, uns zu unterrichten, wenn sie diese Bestätigungs-E-Mail nicht oder nicht rechtzeitig erhalten hat.

c. Die Anbieterin und Veranstalterin sind berechtigt, eine Bestellung der Teilnehmerin zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn die Teilnehmerin gegen von der Veranstalterin bzw. der Anbieterin aufgestellte spezifische Bedingungen, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, verstößt oder diese zu umgehen versucht. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. § 350 BGB findet keine Anwendung.

d. Sollten Teilnehmerinnen besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit einer Veranstaltung haben, so müssen sie sich vor dem Erwerb von Tickets an die Katholischen Jugendreferate Allgäu-Oberschwaben (haftungsbeschränkt) wenden, damit diese sie unterstützen kann. Ansonsten können konkrete Anforderungen für die Veranstaltung ggf. nicht gewährleistet werden.

4 Widerrufsrecht für Verbraucherinnen

a. Generelle Bestätigung. Die Teilnehmerin ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Veranstalterin vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des zu schließenden Vertrags ist, beginnen soll. Ferner ist der Teilnehmerin bekannt, dass bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch die Anbieterin und Veranstalterin das gesetzlich zustehende Widerrufsrecht verloren wird.

b. Widerrufsrecht bezüglich Eintrittskarten für Veranstaltungen: Das neu verabschiedete Fernabsatzgesetz sieht ein generelles Widerrufs- oder Rückgaberecht der Käuferin vor, bei dem sich Anbieterin und Käuferin nicht persönlich gegenüberstehen. Ausnahmen vom neuen Fernabsatzgesetz sind u.a. bei Reservierungsdienstleistungen wie z.B. Eintrittskartenverkauf vorgesehen. Dazu ein Auszug aus dem Fernabsatzgesetz: "Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge ... ... über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen."

c. Die Bestellung von Tickets ist eine verbindliche Bestellung.

d. Jede Bestellung von Tickets ist unmittelbar nach Bestätigung durch die Anbieterin bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten bzw. Tickets. Sollte der Teilnahmebeitrag durch Fernbleiben der Veranstaltung nicht geleistet werden, wird eine entsprechende Rechnung durch die Anbieterin gestellt.

5 Zahlungswege und Zahlungsbedingungen, nicht eingelöste Zahlungen, Gebühren

a. Der Teilnahmebeitrag in Höhe von 20€ ist am Tag der Veranstaltung in bar zu bezahlen.

b. Die Anbieterin bzw. die Veranstalterin ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu stellen, insbesondere per E-Mail.

6 Rückgabe von Tickets, Erstattung des Kaufpreises

a. Wird eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben, so bestimmt sich das Recht der Teilnehmerin ein schon gekauftes Ticket zurückzugeben nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vereinbarungen, die die Teilnehmerin mit der Veranstalterin getroffen hat (Teil B dieser AGB).

7 Haftung und Gewährleistung

a. Die Anbieterin haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die von ihm oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

b. Bei leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Anbieterin, außer in den Fällen von Ziffer 10 c., der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

c. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

d. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere eine verschuldensunabhängige Haftung. Wir und unsere Erfüllungsgehilfen haften auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden. Insbesondere gilt dies für einen Ausfall oder eine Störung der Telekommunikationsleitung oder Stromversorgung.

e. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen die Anbieterin beträgt ein Jahr, außer in den Fällen der Ziffern 10 a. und 10 c. und / oder die Teilnehmerin ist ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

TEIL B Veranstaltungen

1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für den Besuch von Veranstaltungen von uns, den Katholischen Jugendreferaten Allgäu-Oberschwaben (haftungsbeschränkt) Eisenbahnstraße 25, 88212 Ravensburg, Deutschland – im Folgenden auch Veranstalterin genannt -, sowie für das Betreten der von uns genutzten Veranstaltungsfläche inklusive Parkplätze, Campingplätzen und Wege zur Veranstaltungsstätte.

b. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte (auch beim Kaufvertrag mit einem Drittanbieter) erkennst du – im Folgenden auch „Besucherin“ genannt- die Gültigkeit dieser AGB an. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltungsstätte in sonstigen Fällen betreten wird.

c. Diese AGB gelten gleichzeitig als Hausordnung für das Propeller Festival.

2 Hausrecht

a. Das Hausrecht obliegt der Veranstalterin.

b. Der der Veranstalterin eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, im Namen der Veranstalterin das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen nach dieser Hausordnung durchzuführen oder den Verweis und die Verbringung vom Veranstaltungsgelände gemäß dieser Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen.

3 Erwerb von Tickets

a. Es gelten die Bestimmungen aus Teil A.

b. Tickets dürfen nur erworben werden, wenn die Käuferin beabsichtigt, selbst mit diesen Karten die Veranstaltung zu besuchen oder sie in seinem Freundes- oder Verwandtenkreis oder sie in üblichem Rahmen an Geschäftspartner oder sonst nahestehende Kreise zu verschenken oder weiterzugeben.

c. Der Erwerb der Tickets zum Zwecke des Weiterverkaufs an unbekannte Dritte ist verboten.

d. Das Herstellen und Inverkehrbringen von gefälschten Tickets wird strafrechtlich verfolgt.

e. Mit dem Kauf von Tickets akzeptierst du eine mögliche, Covid-19 bedingte, Verschiebung oder Absage des Festivals auf einen Termin, zu dem die Durchführung der Veranstaltung wieder möglich sein wird.

4 Absage, Verschiebung oder Abbruch der Veranstaltung

a. Veranstaltungen können abgesagt oder verschoben werden. Sollte dieser Fall eintreten, werden wir dies über unsere Homepage https://www.propellerfestival.de, sowie unseren Social-Media-Kanälen bekannt geben. Bitte informiere dich also über diese Medien, ob die Veranstaltung wie geplant stattfinden wird.

b. Sollte es zu einer Absage, einem Abbruch, einer Verschiebung oder einer wesentlichen Änderung der Veranstaltung kommen so beschränkt sich unsere Haftung auf den reinen Nennwert der gekauften Tickets. Darüberhinausgehende Kosten erfolgen auf eigene Gefahr und sind von der Haftung ausgeschlossen.

c. Eine wesentliche Veränderung der Veranstaltung liegt vor, wenn ein Ereignis eintritt, welches den Charakter der Veranstaltung wesentlich gegenüber dem verändert, was du beim Ticketkauf erwarten durftest.

d. Änderungen eines oder mehrerer Künstlerinnen im Programm des Propeller Festivals stellen keine solche wesentliche Änderung dar.

5 Einlass der Besucherinnen

a. Der Einlass zu, Propeller Festival ist grundsätzlich ab 16 Jahren (mit Begleitung einer erziehungsberechtigten / erziehungsbeauftragten Person). Bei Einlass von Besucherinnen unter 18 Jahren gilt das Jugendschutzgesetz, sowie die Regelungen auf unserer Homepage www.propellerfestival.de . Wir sind zudem berechtigt, zur Überprüfung des Alters geeignete Legitimationspapiere (z.B. Personalausweis) zu fordern.

b. Einlass wird nur gegen Vorlage eines gültigen Tickets gewährt und nur dann, wenn die Besucherin die Bedingungen dieser Hausordnung erfüllt.

c. Zur Gültigkeit der Eintrittskarte siehe "3 Erwerb von Eintrittskarten"

d. Die Veranstalterin ist berechtigt, im Einzelfall das Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen.

e. Mit dem Einlass werden die Eintrittskarten entwertet.

f. Die Besucherin willigt in Kontrollmaßnahmen seiner Bekleidung und mitgebrachten Taschen und Behältnisse aus Sicherheitsgründen und zur Kontrolle der Einhaltung dieser Hausordnung am Einlass ein.

g. Einlasszeiten können von der Veranstalterin verändert werden, insbesondere wenn dies aus Sicherheitsgründen geboten ist.

h. Der Einlass gegenüber der Teilnehmerin kann verwehrt werden, wenn

  • die Besucherin keine gültige Eintrittskarte besitzt,
  • die Besucherin die Vorlage von Legitimationspapieren im Falle einer Altersüberprüfung verweigert,
  • die Besucherin eine Kontrollmaßnahme ihrer Bekleidung, Utensilien oder Behältnisse verweigert,
  • die Besucherin erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonst berauschenden Mitteln steht,
  • die Besucherin Waffen oder gesetzlich verbotene Gegenstände (siehe „7 Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände“) bei sich führt,
  • gegen die Besucherin ein Hausverbot besteht,
  • die Besucherin erkennbar beabsichtigt, den Veranstaltungsablauf zu stören, Gewalt auszuüben oder dazu anzustiften,
  • die Besucherin im Vorfeld durch Kundgabe von rassistischen, menschenverachtenden, fremdenfeindlichen oder sexuellen Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten auffällt oder eine solche Kundgabe erkennbar beabsichtigt ist, oder
  • im Übrigen die Besucherin erkennbar beabsichtigt, gegen die Hausordnung zu verstoßen.

In diesem Fall hat die Besucherin keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht der Veranstalterin, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

6 Barrierefreiheit

a. Sollten Besucherinnen besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit einer Veranstaltung haben, wenden sie sich bitte vor dem Erwerb von Tickets an die Veranstalterin, damit diese sie unterstützen kann. Ansonsten können konkrete Anforderungen für die Veranstaltung ggf. nicht gewährleistet werden.

7 Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände

a. Bei Verlust von Wertmarken, Pfandmarken, des Eintrittsbandes oder Müllpfandbändchen werden diese nicht ersetzt.

b. Die Besucherin hat sich so zu verhalten, dass die Veranstalterin, andere Besucherinnen und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.

c. Den Anweisungen der Veranstalterin und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

d. Brandschutzeinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht, auch nicht nur vorübergehend, verstellt, versperrt, verhangen oder sonst beeinträchtigt oder missbraucht werden.

e. Es ist den Besucherinnen verboten,

  • den Veranstaltungsablauf zu stören,
  • in Gebäuden außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen,
  • strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,
  • andere Besucherinnen zu gefährden,
  • Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden,
  • Anlagen und Einrichtungen, usw. zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen,
  • Zäune, Lichtmasten, Gebäude, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und andere Infrastruktureinrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände zu besteigen,
  • Absperrungen zu umgehen, oder erkennbar nicht den Besucherinnen zugängliche Bereiche zu betreten oder dabei behilflich zu sein,
  • das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen,
  • Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,
  • menschenverachtende, rassistische, fremdenfeindliche, politisch-extremistische, obszön anstößige oder beleidigende, links- oder rechtsradikale oder sonstige radikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten,
  • links- oder rechts- oder anders extremistisch zu handeln, insbesondere Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen (§ 86a StGB),
  • ungenehmigt Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleider, Werbeartikel, Fan-Artikel, Merchandise-Artikel und/oder andere Waren und Gegenstände zu verteilen oder zu verkaufen.
  • Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung oder Teilen davon für den gewerblichen und/oder kommerziellen Gebrauch zu erstellen,
  • Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Künstlerinnen und ihrer Darbietungen auch für den privaten Gebrauch zu erstellen (dies ist auch schon durch das Urheberrechtsgesetz verboten),
  • außerhalb der Toilettenräume seine Notdurft zu verrichten.

f. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für die Nutzung des Camping und dem Parken (Punkt 13).

g. Bei einem Verstoß kann die Veranstalterin einen Veranstaltungsverweis gegenüber der Besucherin aussprechen. In diesem Fall hat die Besucherin keinen Anspruch auf erneuten Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht der Veranstalterin, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

8 Verbotene Gegenstände

a. Die Veranstalterin behält sich vor, aus Sicherheitsgründen einzelne Gegenstände vor Ort auszuschließen. Dem Ordnungs- und Sicherheitspersonal der Veranstalterin ist Folge zu leisten.

b. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten. Hierzu zählen insbesondere Glasbehälter, Dosen, Tonbandgeräte, Film-, Foto- und Videokameras, sperrige Gegenstände, Kühltaschen, Plastikkanister, pyrotechnischen Gegenstände, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen, Laserpointer und sonstige in ihrer Art anlässlich eines Veranstaltungsbesuchs gefährliche Gegenstände.

c. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.

d. Auf dem Propellerfestival wird es günstiges Essen und Trinken geben, daher bitten wir euch, auf Gaskocher, Grills, etc. zu verzichten. Glasflaschen sind auf dem Zeltplatz verboten, da die Wiese im Anschluss als Futterwiese genutzt wird.

e. Alkohol: Wir haben ein breites Getränkeangebot für euch vorbereitet und dies zu einem günstigen Preis, daher werden wir weder Fremdalkohol noch Hartalk. auf dem Festival zulassen.

Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifel gilt immer die Aussage des Sicherheitspersonals und der Crew.

9 Sicherheit

a. Den Besucherinnen wird empfohlen, sich im Vorfeld bzw. bei Eintritt in das Veranstaltungsgelände mit den vorhandenen und gekennzeichneten Rettungswegen vertraut zu machen.

b. Den Anweisungen der Veranstalterin und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.

c. Es handelt sich um eine Musikveranstaltung. Musik ist geeignet, aufgrund der Lautstärke Gesundheitsschäden und Hörschäden hervorzurufen. Der Besucher wird darauf hingewiesen, dass ein längerer Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zur Musikanlage gesundheitsschädlich ist.

e. Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Wir behalten uns jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucherinnen die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzusagen.

f. Aus Sicherheitsgründen können wir als Veranstalterin einzelne Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet, soweit die Besucherinnen dadurch nicht wesentliche Teile der Veranstaltung selbst nicht mehr erleben kann. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

11 Aufzeichnungen des Veranstalters

Die Veranstalterin und durch sie beauftragte Dritte, Sponsoren und Partner sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucherinnen ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des Festivals, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten der Veranstalterin und ihrer verbundenen Unternehmen. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden. Die Besucherin ist hiermit einverstanden.

12 Programm

a. Die Veranstalterin behält sich vor, Teile des Programms ändern, insbesondere wenn dies bei einer Absage oder einem Ausfall von Künstlerinnen oder aufgrund der Wetterlage oder anderer Einflüsse auf die Veranstaltung notwendig ist.

b. Die Künstlerinnen sind für die Inhalte ihrer Darbietung allein verantwortlich, wir als Veranstalterin nehmen lediglich durch die Auswahl der Künstlerinnen Einfluss auf das Programm.

c. Die Teilnahme an sämtlichen Workshops und anderen Angeboten erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin übernimmt hierbei keinerlei Haftung.

13 Camping Propellerfestival

a. Es darf nur in Zelten in unserem Camp übernachtet werden. Für Busle/WoMo´s etc. gibt es keine Übernachtungsmöglichkeit.

b. Campen außerhalb des offiziellen Campingplatzes ist ausdrücklich untersagt.

c. Autos dürfen generell nicht auf den Campingplatz und müssen außerhalb auf dem Parkplatz abgestellt werden.

d. Auch auf dem Campingplatz gilt der Jugendschutz, Altersbeschränkungen wie in Punkt 5 a. sind hier ebenso zu beachten.

e. Das Camp befindet sich auf einer Futterwiese und daher ist es wichtig, dass dort weder Kippenreste noch andere Gegenstände zurückbleiben. Achtet bittet auf die Sauberkeit eures Lagerplatzes.

f. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Hausordnung auch für das Camping.

14 Datenschutz

Siehe unter dem Reiter Datenschutz

15 Haftung des Veranstalters

a. Der Veranstalter haftet für beim Besucher verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Der Veranstalter haftet für beim Besucher verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, hingegen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Seine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

b. Für beim Besucher vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet der Veranstalter hingegen in vollem Umfang, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz.

c. Für Diebstähle auf dem Veranstaltungsgelände haftet der Veranstalter, soweit er nicht nach a. oder b. haftet, nicht, soweit er nicht erkennbar oder ausdrücklich eine Verwahrungspflicht übernommen hat.

16 Informationspflichten

Die Veranstalterin hat umgehend und frühestmöglich über die Durchführung und Änderungen ihrer Veranstaltungen zu informieren. Die Besucherin verpflichtet sich, sich regelmäßig über die Durchführung und Änderungen der Veranstaltung zu informieren.

17 Änderungen dieser AGB

Die Katholischen Jugendreferate Allgäu-Oberschwaben (haftungsbeschränkt) behalten sich das Recht vor, die AGB jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern, zu ergänzen, zu ersetzen oder anderweitig zu modifizieren. Bei den Änderungen werden die Interessen der Besucherinnen angemessen berücksichtigen. Sofern die Kath. Jugendreferate Allgäu-Oberschwaben (haftungsbeschränkt) die AGB ändern, informieren diese hierüber auf deren Webseite. Für bereits erworbene Tickets werden die geänderten AGB sechs Wochen nach dieser Benachrichtigung wirksam, es sei denn Sie widersprechen der Änderung innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung. Der Besuch einer Veranstaltung nach Ablauf des Zeitraums von sechs Wochen ohne Widerspruch gilt als Zustimmung zu den geänderten AGB.

18 Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel

a. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

b. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Eine solche Regelung, die dem beabsichtigten Zweck rechtswirksam am nächsten kommt, soll an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarung treten. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken.